De-minimis-Förderprogramm
26.02.2019

De-minimis-Förderprogramm

Förderung zum Schutz der Umwelt und Sicherheit Die Bundesregierung stellt auch in diesem Jahr wieder Gelder zur Verfügung. Unternehmen und Existenzgründer können finanzielle Mittel beantragen. Diese Fördermittel werden zinsvergünstigt oder als Zuschuss gewährt. Das De-minimis-Förderprogramm ist dafür gedacht, die Sicherheit und die Umwelt im Bereich der Nutzfahrzeuge zu verbessern. Die Fördergelder können nur Unternehmer beantragen, die gewerblichen Güterkraftverkehr ab 7,5 Tonnen betreiben und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind. Gefördert werden Maßnahmen, die der Sicherheit im Straßengüterverkehr dienen und/oder sich positiv auf die Umwelt auswirken. Fahrzeugbezogene Maßnahmen z. B. Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssysteme, Aufwendungen für die kostenpflichtige Nutzung von sicheren Parkplätzen in Deutschland. Personenbezogene Maßnahmen z. B. Sicherheitsausstattung/Berufskleidung des Fahr-/ Ladepersonals/Disponenten. Maßnahmen zur Effizienzsteigerung z. B. Telematik Systeme oder TMS Software. Weitere Informationen zu den Förderprogramme De-minimis finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Güterverkehr: https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/Deminimis/deminimis_node.html